§ 63 AVG (Berufung, Instanzenzug; nach den Regelungen für die eingeschrittene Behörde, auch im Fall der Entscheidung als unzuständige Behörde; Magistrat Wien, Entscheidung nach Bauordnung; Berufung an Bauoberbehörde)
§ 133 Wr BauO (Magistrat Wien, Entscheidung nach Bauordnung; Berufung an Bauoberbehörde)