§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung; Interessenabwägung, keine; Sorgfalt bei Zustellung mehrerer Bescheide)
VwGH 17.10.1996, 96/19/1630 bis 1632
Die Bf bringen vor, dass infolge der fast gleichlautenden Textierung der erstinstanzl B die zweit- und die drittbf Partei nicht erkannt hätten, dass auch sie betreffende behördl Erledigungen ergangen seien. Darüber seien sie erst durch die rechtsfreundl Beratung aufgeklärt worden, die der Erstbf nach Zurückweisung seiner Berufung eingeholt habe.