§ 58 Abs 2 AVG (Bescheid, Begründung; nicht normativ)
VwGH 28.05.1997, 96/12/0221
Der Begr eines B kommt im allg keine normative Kraft zu; selbst eine unrichtige Begr könnte einen B, dessen Spruch rechtmäßig ist, nicht rechtswidrig machen (VwSlg 2087/A).