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VwGH 26. 5. 1997, 96/10/0226 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/1337ZfV 1998, 551

§ 59 Abs 1 AVG (Bescheid, Spruch; Nebenbestimmungen; Auflage, Begriff, bedingter Polizeibefehl, Erfüllungsfrist)

§ 59 Abs 2 AVG (Bescheid, Spruch; Leistungsfrist; keine Geltung für Auflagen als bedingte Polizeibefehle; keine Geltung für sich aus dem Gesetz ergebende Handlungspflichten)

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