§ 5 SchPflG (Schulpflicht, Erfüllung durch Besuch einer öffentlichen Schule)
§ 11 Abs 1 SchPflG (Schulpflicht, Erfüllung an Privatschule bei mindestens gleichwertigem Unterricht)
§ 11 Abs 4 SchPflG (jährlicher Nachweis des zureichenden Erfolges durch eine Prüfung an einer im § 5 genannten entsprechenden Schule, andernfalls Anordnung der Erfüllung der Schulpflicht iSd § 5 ; Begriff „Prüfung“, Prüfung iSd SchUG)