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VwGH 18. 2. 1997, 96/11/0089 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1998/1271ZfV 1998, 539

§ 5 Abs 2 StVO (Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt; Voraussetzungen für Zulässigkeit der Untersuchung)

VwGH 18.02.1997, 96/11/0089

Für die in § 5 Abs 2 StVO festgelegte Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, ist nicht entscheidend, ob der Lenker tatsächlich durch Alkohol beeinträchtigt ist, sondern nur der Umstand, ob Straßenaufsichtsorgane eine Alkoholbeinträchtigung des Lenkers vermuten konnten. Abw.

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