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VwGH 28. 4. 1997, 97/10/0063 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1998/1253ZfV 1998, 534

§ 9 Abs 1 Nö NSchG (Erklärung zum Naturdenkmal; Lage des Naturgebildes)

§ 9 Abs 5 Nö NSchG (Beginn des vorläufigen Schutzes mit Verständigung von der Verfahrenseinleitung)

§ 14a Nö NSchG (Parteistellung der „betroffenen“ Gemeinden in den Verwaltungsverfahren; im Verfahren nach § 9 ist Lage des Naturdenkmals maßgebend)

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