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VwGH 26. 5. 1997, 96/10/0131 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1998/1250ZfV 1998, 534

§ 81 Abs 15 Bgld NSchG 1990 (Übergangsbestimmungen; keine Bewilligungspflicht gemäß § 5 von Vorhaben zum Schutze der freien Natur und Landschaft, wenn vor dem 1. 3. 1991 tatsächlich in Angriff genommen wurden und nach NSchG 1961 nicht bewilligungspflichtig waren)

VwGH 26.05.1997, 96/10/0131

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