Art 30 EGV (Binnenhandel, Verbot mengenmäßiger Beschränkungen, Maßnahmen gleicher Wirkung)
Art 36 EGV (Hemmnisse des Binnenhandels durch gerechtfertigte Regelungen der Mitgliedstaaten, Schutz der öffentlichen Gesundheit; Einstufung von Vitaminpräparaten als Arzneimittel; unterschiedliche Einstufung in den Mitgliedstaaten, Einstufung in BRD als Lebensmittel macht Einstufung als Arzneimittel in Österreich nicht gemeinschaftswidrig)