§ 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung; Gesellschafter einer GesBR, Ausübung des Gastgewerbes)
VwGH 01.07.1997, 94/04/0102
Mit angef B der bel Beh (UVS OÖ) wurde der Bf schuldig erkannt, durch näher umschriebene Handlungen regelmäßig und auf eigene Rechnung und Gefahr das gebundene Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar ausgeübt zu haben, ohne die erforderl Gewerbeberechtigung erlangt zu haben.