§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Voraussetzungen; Gefährdung der öffentlichen Ordnung; Abschluss einer [mittlerweile rechtskräftig für nichtig erklärten] Staatsbürgerschaftsehe mit österreichischer Staatsbürgerin)
VwGH 13.03.1997, 97/18/0105
In der Beschw bleibt die Feststellung der bel Beh, dass die Ehe des Bf mit einer österr Staatsbürgerin mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des BG Donaustadt vom 23. 8. 1995 gemäß § 23 EheG mit der Begründung für nichtig erklärt worden sei, die Ehe sei nur zum Zweck der Beschaffung einer Beschäftigungsbewilligung und einer Aufenthaltsbewilligung für den Bf geschlossen worden, unbestritten.