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VwGH 19. 2. 1997, 96/21/0516 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/1193ZfV 1998, 518

§ 19 FrG (Zulässigkeit einer Ausweisung; Schutz des Privat- und Familienlebens; dringend gebotene Ausweisung; von Anfang an unerlaubter Aufenthalt und Aufenthalt trotz Abweisung des Asylantrages)

VwGH 19.02.1997, 96/21/0516

Die Bfin vertritt die Auffassung, dass die Ausweisung in ihrem Falle nicht dringend geboten sei. Die Begründung des angef B bringt zweifelsfrei zum Ausdruck, dass im Hinblick auf den von Anfang an unerlaubten Aufenthalt der Bfin und des Aufenthaltes trotz Abweisung des Asylantrages die Ausweisung trotz eines relevanten Eingriffes in das Familienleben der Bfin im Grunde des § 19 FrG zulässig ist. Die Auffassung der bel Beh, dass die persönl Interessen der Bfin gegenüber dem einen hohen Stellenwert einnehmenden maßgeblichen öff Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens, welches die Ausweisung der Bfin dringend gebieten würde, zurückzustehen hätten, ist nicht als rechtswidrig zu erkennen.

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