§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; Verurteilung wegen Suchtgiftdelikten; Gesinnungswandel des Täters „vor dem Tätigwerden der Fremdenpolizei“; maßgeblicher Zeitraum, der einen Wandel zum Positiven verlässlich annehmen lässt)
VwGH 13.03.1997, 95/18/1258