§ 7 Abs 1 AsylG 1991 (vorläufige Aufenthaltsberechtigung, einwöchige Frist zur Stellung des Asylantrages; Maßgeblichkeit der Frage, ob Betroffener in den Durchreisestaaten verfolgt oder von einer Rückschiebung bedroht war oder ob er wegen des Vorliegens der in § 37 Abs 1 oder 2 FrG genannten Gründe bei seiner Einreise nicht zurückgewiesen hätte werden dürfen)
VwGH 26.06.1997, 97/21/0229