§ 19 FrG (Schutz vor Eingriffen in das Privat- und Familienleben; dieses muss im Bundesgebiet geführt werden)
§ 80 Abs 1 FrG (Strafbestimmung, Schlepperei, Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise; zwei verschiedene Delikte)
VwGH 11.06.1997, 96/21/0261