§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Sichtvermerksversagungsgrund; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Zukunftsprognose; Zurückgreifen auf Tatsachen vor letzter Aufenthaltsbewilligung und im Ausland gesetztes Verhalten; umfassendes Persönlichkeitsbild)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (ebenso)