§ 37 Abs 1 FrG (Abschiebung, Unzulässigkeit, ua bei Gefahr einer unmenschlichen Behandlung; konkrete Gefahr, Bosnien-Herzegowina)
§ 37 Abs 2 FrG (Abschiebung, Unzulässigkeit, ua bei Bedrohung des Lebens aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität etc)