§ 6 Abs 2 AufG (Erstantrag; Erfordernis der Antragstellung aus dem Ausland; Aufenthalt im Inland; Sichtvermerk; ausnahmsweise Inlandsantragstellung)
VwGH 26.09.1996, 95/19/0525
Zweck der Vorschrift des § 6 Abs 2 AufG ist es, den Missbrauch von Besuchssichtvermerken bzw der Berechtigung zur sichtvermerksfreien Einreise zu Besuchszwecken und insbes die Umgehung von Einwanderungsvorschriften durch Stellung eines AsylA zu verhindern (vgl RV 525 BlgNR 18. GP). Auf der gleichen Erwägung beruhen die Best des § 10 Abs 1 Z 6 und 7 FrG, wonach ein Sichtvermerk zu versagen ist, wenn er an einen Touristensichtvermerk anschließen oder nach sichtvermerksfreier bzw unter Umgehung der Grenzkontrolle erfolgter Einreise erteilt werden soll.