§ 5 Abs 1 ForstG (Waldfeststellung; in-rem-Wirkung)
§ 19 Abs 2 lit a ForstG (Waldeigentümer, Begriff; Eigentümer des Grundstückes)
§ 172 Abs 6 lit a ForstG (Wiederbewaldungsauftrag; Waldfeststellungsbescheid, der an den früheren Waldeigentümer ergangen ist, ist auch für den forstpolizeilichen Auftrag an den nunmehrigen Eigentümer bindend)