Art 30 EG-Vertrag (Verbot von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen glei-
cher Wirkung zwischen Mitgliedstaaten; Verbot des Inverkehrbringens eines elektrischen Betriebsmittels, Dampfreinigungsgeräte)
Art 36 EG-Vertrag (Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote oder -beschränkungen trotz Art 30, ua zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen)