§ 56 Abs 2 BDG (Nebenbeschäftigung; Untersagung, Verschlechterung des Gesundheitszustandes)
VwGH 16.04.1997, 94/12/0345
Die Untersagung einer Nebenbeschäftigung, deren Ausübung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Bf oder zumindest zu einer erhebl Verzögerung der Heilung bzw Verbesserung seines Leidenszustandes führen würde, ist an sich gerechtfertigt. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.