§ 7 Abs 2 Z 5 lit b AgrBehG (Einräumung eines Bringungsrechts, Anrufbarkeit des Obersten Agrarsenates, auch in verfahrensrechtliche Bescheide in dieser Angelegenheit)
VwGH 10.07.1997, 97/07/0109
Gegen Be, mit denen der LAS einen WA-A abweist, ist die Berufung an den OAS zul, uzw unabhängig davon, ob es sich bei dem B, mit dem das zur WA beantragte Verf abgeschlossen wurde, um ein „aufhebendes Erk“ iSd § 7 Abs 2 AgrBehG handelt oder nicht. Voraussetzung für die Anrufbarkeit des OAS ist ledigl, dass die Materie, die den Gegenstand des wiederaufzunehmenden Verf bildete, in den Katalog des § 7 Abs 2 AgrBehG fällt (VwGH 13.01.1987, VwSlg 12.369/A).