§ 54 Tir FLG 1978 (Feststellung der Anteilsrechte, Übereinkommen der Parteien, subsidiär urkundlicher Nachweis über Bestand und Umfang, subsidiär örtliche Übung; vom Waldaufsehern geführte Waldbesitzkartei)
§ 73 lit e Tir FLG 1978 (Agrarbehörden, Entscheidung über Frage, ob und in welchem Zustand Anteilsrechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken einer Stammsitzliegenschaft oder einer Person zustehen)