§ 75 ÄrzteG (Wohlfahrtsfonds, Beiträge; Grundlage für die Festsetzung, Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit; Tätigkeit, die nicht ausschließlich ärztlich; nur teilweise Berücksichtigung des Gesamteinkommens; handelsrechtliche Geschäftsführerin einer GmbH, die Ambulatorium betreibt)
VwGH 16.05.1997, 96/11/0246