§ 26 Abs 1 NÖ AWG 1992 (Abfallwirtschaftsgebühr, Abfallwirtschaftsabgabe, von Eigentümern von im Pflichtbereich gelegenen Grundstücken für die Abfallbeseitigung zu entrichten; keine Befreiungsmöglichkeit)
VwGH 10.06.1997, 96/07/0246
Die Bf haben die „Entbindung von der Verpflichtung zur Leistung des Abfallbeseitigungsentgelts beantragt“.