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VwGH 22. 4. 1997, 96/11/0329 (VETERINÄRWESEN)

JudikaturVETERINÄRWESENZfV 1998/907ZfV 1998, 389

§ 47 Abs 1 FleischuntersuchungsG idF BGBl 1994/118 (Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, ausschließliche Landes[Gemeinde]Abgaben)

§ 48 FleischuntersuchungsG idF vor BGBl 1994/118 (Bemessung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Gebühren für die Fleischuntersuchung; Anwendung des AVG; Aufhebung mit BGBl 1994/118; Wiederaufnahmsantrag bezüglich vor Außerkrafttreten abgeschlossenem Verfahren; Anwendung des AVG)

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