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VwGH 22. 5. 1997, 96/21/0334 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/897ZfV 1998, 387

§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens)

§ 71 Abs 2 AVG (Wiedereinsetzungsantrag, zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses; genaue Angaben über die Rechtzeitigkeit erforderlich)

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