vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 8. 4. 1997, 96/07/0083 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/892ZfV 1998, 386

§ 63 Abs 3 AVG (Berufungen, Bescheidbezeichnung, Berufungsantrag, Berufungsgründe; Aussichtslosigkeit der Begründung kein Zurückweisungsgrund)

VwGH 08.04.1997, 96/07/0083

Eine Aussichtslosigkeit der Begründung einer Berufung kann dem Fehlen des in § 63 Abs 3 AVG als Zulässigkeitsvoraussetzung statuierten begründeten BerufungsA nicht gleichgehalten werden. Dass der Bf mit seinem RM-Schriftsatz die mit B der AgrBezBeh vom 4. 1. 1996 verfügte Ergänzung des seinerzeit eingeräumten Bringungsrechtes bekämpfen wollte, lässt sich nicht bestreiten; ob seine Berufungsausführungen dem verfolgten Rechtsschutzziel taugl dienen konnten, wird in der meritor Erledigung seiner Berufung zu beantworten sein. Zur Zurückw der erhobenen Berufung aus dem Grunde des § 63 Abs 3 AVG bestand kein Anlass. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!