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VwGH 21. 3. 1997, 96/02/0435 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/727ZfV 1998, 349

§ 51 Abs 1 FrG (Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat; Schubhaft, Beschwerde-recht, keines für in Freiheit befindlichen oder aus Schubhaft entlassenen Fremden)

VwGH 21.03.1997 96/02/0435 Säumnisbeschwerde

Im BeschwFall wurde der Bf am 9. 2. 1996 aus der Schubhaft entlassen. Die Erhebung der SchubhaftBeschw erfolgte jedoch erst am 14. 3. 1996, sohin nach Entlassung des Bf aus der Schubhaft. Aufgrund der Rsp VwGH ist die erst nach Freilassung des Bf erhobene SchubhaftBeschw zurückzuweisen.

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