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VwGH 24. 4. 1997, 96/06/0101 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1998/621ZfV 1998, 318

§ 2 Abs 1 lit a bis l Sbg BauPolG (Baubewilligung; Bewilligung eines Kiosk, gastgewerbliche Nutzung ausgeschlossen; Stehtische als Verabreichungsplätze vor Kiosk nicht baubewilligungspflichtig)

VwGH 24.04.1997, 96/06/0101

Soweit sich der Bf dagegen wendet, dass nach Auffassung der bel Beh im Hinblick auf die geringen Ausmaße des Objektes und der dezidierten Festlegung als Verkaufskiosk eine gastgewerbl Nutzung des Objektes ausgeschlossen sei, ist ihm entgegenzuhalten, dass das BauVerf ein ProjektgenehmigungsVerf ist und die „baubeh Bew zur Errichtung eines Verkaufskioskes auf der Gp n, KG X, nach Maßgabe der Einreichunterlagen, die einen wes Bestandteil dieses B bilden, und unter Einhaltung weiterer Vorschreibungen erteilt“ wurde. Daraus ergibt sich eindeutig, dass baubeh nur ein Verkaufskiosk bewilligt wurde und nicht eine gastgewerbl Nutzung als Imbißstand bzw Imbißstube. Die aus dem Plan ersichtl Verabreichungsplätze in Form von Stehtischen stehen dem nicht entgegen, da sie unter keinen der BewTatbestände des § 2 Abs 1 lit a bis 1 BauPolG fallen und daher nicht Ggstnd der verfggstndl baubeh Bewilligung sind. Abw.

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