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VwGH 25. 3. 1997, 96/05/0278 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1998/618ZfV 1998, 317

§ 21 Abs 5 Krnt BauO (Bauverfahren, öffentlichrechtliche Einwendungen; aus Bestimmungen, die auch dem Interesse der Nachbarschaft dienen; zB Best über Bebauungsweise, Ausnutzbarkeit des Baugrundstücks, Lage des Bauvorhabens, Schutzbestimmungen hinsichtlich Nachbarschaft in gesundheitl Belangen, im Interesse der Brandsicherheit oder gegen Immissionen; Einwand der Hangrutschung)

VwGH 25.03.1997, 96/05/0278

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