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VfGH 29. 9. 1997, B 2060/97 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/1055ZfV 1998, 446

§ 18 Abs 4 AVG (Ausfertigung von Erledigungen; schriftlicher Bescheid, Unterschrift des Genehmigenden oder Beglaubigung der Kanzlei; absolut nichtiger Bescheid)

§ 18 Abs 4 letzter Satz AVG (ebenso; bei vervielfältigten oder genau wiedergegebenen Ausfertigungen, Unterschrift oder Beglaubigung auf dem Original oder der zu vervielfältigenden Ausfertigung)

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