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VfGH 19. 6. 1997, B 873/97 (VERSAMMLUNGSRECHT)

JudikaturVERSAMMLUNGSRECHTZfV 1998/559ZfV 1998, 222

§ 11 Abs 1 VersG (Wahrung des Gesetzes und Aufrechterhaltung der Ordnung in einer Versammlung; Aufgabe des Leiters und der Ordner)

§ 11 Abs 2 VersG (ebenso; sofortiges Entgegentreten gegen gesetzwidrige Äußerungen oder Handlungen)

VfGH 19.06.1997, B 873/97

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