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VfGH 25. 6. 1997, G 287/97 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 1998/502ZfV 1998, 208

Verletzung (Gesetz)

VfGH 25.06.1997, G 287/97

Unsachliche Differenzierung zwischen Staatsbürgern, die keinen Hauptwohnsitz im Blgd haben, und solchen, die in einer bgld Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.

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