Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 06.03.1997, B 3509/96
Keine Verletzung durch baurechtl Vorschrift, die für bes BauBew eine Antragstellung auch ohne Zustimmung des Grundeigentümers zulässt (während für Neubauten, Zubauten, Umbauten diese Zustimmung erforderlich ist); unterschiedl Stellung des Eigentümers im BauVerf und im zivilgerichtl Verf nicht gleichheitswidrig.