§ 24 Abs 2 Krnt ObjektivierungsG (Leitende Funktion, Ergebnis der Überprüfung, Verfügung der Abberufung durch Bescheid der Kommission; Einschränkung der Zuständigkeit der Krnt Landesregierung als oberstes Organ des Landes zur Ausübung der Diensthoheit)
Art 21 Abs 3 B-VG (Diensthoheit der obersten Organe der Länder gegenüber Bediensteten der Länder; Einschränkung)