§ 10 Abs 1 VVG (Vollstreckungsverfügung, Berufung, Berufungsgründe; Unzulässigkeit der Vollstreckung; Unbestimmtheit des Titelbescheides oder der Vollstreckungsverfügung, keine; Einvernehmensauftrag hinsichtlich Erneuerung des Fassadenverputzes; Herstellung des Einvernehmens mit Planungsamt; lediglich Verpflichtung zu Bemühung um Einvernehmen, gegebenenfalls Färbelung ohne Einvernehmen)
VwGH 15.10.1996, 95/05/0274