§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsbescheid, Bescheidbegründung stützt sich auf den Vorbescheid)
VwGH 20.03.1997, 96/20/0836, 0837
Nach VwGH 10.10.1996, 95/20/0501, u 95/20/0521, ist die auch von der bel Beh gewählte Vorgangsweise, sich begründend im Rahmen des § 66 Abs 4 AVG ledigl auf den - aufgehobenen - VorB zu stützen, nicht rechtswidrig. Daran ändert auch nichts, dass der BeschwVertreterin als (der erst in diesem Verf bestellten) VerfHelferin diese VorB selbst nicht zugestellt worden sind; dass die Zustellung an den (damaligen) Rechtsvertreter der Bf nicht gesetzmäßig erfolgt sei, behauptet sie nicht. Die Kenntnis vom Inhalt dieser B ist den beiden Bf jedenfalls zurechenbar. Es wäre daher auch der nunmehrigen BeschwVertreterin mögl und zumutbar gewesen, sich vom Inhalt dieser, den Bf rechtswirksam zugestellten B der bel Beh Kenntnis zu verschaffen. Abw.