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VwGH 21. 3. 1997, 96/02/0584 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/373ZfV 1998, 181

§ 24 Abs 2 VwGG (Schriftsätze, Beschwerden, Unterschrift eines Rechtsanwaltes; Fehlen der Unterschrift, Beschwerdeausfertigung, keine)

VwGH 21.03.1997, 96/02/0584

Unter der Ausfertigung der Beschw ist im Hinblick auf § 24 Abs 2 erster Satz VwGG nur ein mit der Unterschrift eines RA versehenes Geschäftsstück zu verstehen. Die Nachreichung einer Abschrift oder Ablichtung des ursprüngl BeschwSchriftsatzes, auf welcher keine Unterschrift des einschreitenden RA - auch nicht in Ablichtung - aufscheint, kann nicht als Vorlage einer BeschwAusfertigung angesehen werden.

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