Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Feststellung, dass Gesetz verfassungswidrig war, Wirkung auf den Anlassfall; Beschränkungen für Verwendung von Zweitwohnsitzen; Abweisung eines Feststellungsantrags; Aufhebung nach Wegfall der gesetzlichen Grundlage)
§ 15 Tir ROG 1994 idF vor LGBl 1996/4 (Verbot von Neubauten für Freizeitwohnsitz, Freizeitwohnsitz Begriff, Bewilligung des Bürgermeisters)