§ 46 Abs 3 UVP-G (UVP-G, Bestimmungen über das konzentrierte Genehmigungsverfahren, Inkrafttreten; keine Anwendung auf Vorhaben, für die Genehmigungsverfahren vor 31. 12. 1994 eingeleitet; allfällige Derogation des EWR-Abkommens)
- EWR-Abkommen (kein Vorrang gegenüber nationalem Recht im Sinn von Verdrängung auch später gesatzten nationalen Rechts; UVP-Gesetz, Inkrafttreten nach EWR-Abkommen)