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VwGH 21. 3. 1997, 96/02/0202, 0204 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1998/357ZfV 1998, 177

§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkotest und Blutabnahme, Wahlrecht, keines; Recht auf Blutabnahme bzw medizinische Untersuchung, Belehrungspflicht, keine)

§ 13a AVG (Manuduktionspflicht)

VwGH 21.03.1997, 96/02/0202, 0204

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