§ 4 Abs 1 Z 1 ASVG (Versicherungspflicht; Pflichtversicherung; Lehrbeauftragter; Lehrauftrag; Lektor)
VwGH 14.01.1997, 96/08/0035
Der VwGH hat sich wiederholt mit der Versicherungspflicht von Lehrbeauftragten an Hochschulen bzw Universitäten beschäftigt. Er hat dabei - noch unter der Geltung des HochschulorganisationsG - in VwSlg 4495/A die Tätigkeit einer Person als Träger eines remunerierten Lehrauftrages iSd § 18 des genannten G als der Versicherungspflicht unterliegend angesehen (so auch in 7. 9. 1979, 1104/77). Auf dem Boden dieser Rsp ging der VwGH in der Folge auch davon aus, dass die Tätigkeit von Personen, die nach § 38 Abs 1 lit c iVm Abs 4 UOG mit der Abhaltung bestimmter Lehrveranstaltungen wissenschaftl Charakters aufgrund eines remunerierten Lehrauftrages gem § 43 UOG betraut sind, diesbezügl ebenfalls nach § 4 Abs 1 Z 1 ASVG versicherungspflichtig seien. Diese Rechtsauffassung liegt auch dem Erk des VfGH 01.07.1983, G 49/82, zugrunde. Der letzte Satz im § 38 Abs 4 UOG, wonach „ein Dienstverhältnis jedoch nicht begründet wird“, schließe die erwähnte sozversrechtl Qualifikation nicht aus (vgl VwSlg 11.648/A). Das Beschwerdevorbringen bietet keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung. Abw.