§ 356 Abs 3 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Nachbarn, Parteistellung, „Einwendungen“, keine bei bloß allgemeiner Befürchtung „unzumutbarer Belästigungen“; Zwei-Wochenfrist, Nichteinhaltung, Parteistellung, keine)
VwGH 28.01.1997, 96/04/0240