§ 6 Abs 2 AufG (Antragstellung aus dem Ausland; Einreise ins Ausland verwehrt)
VwGH 19.04.1996, 95/19/0835
Von einer AStellung aus dem Ausland kann nicht gesprochen werden, wenn dem Fremden die Einreise ins Ausland verwehrt wurde bzw dieser einen derartigen Versuch nicht unternommen hat (hier Mutter des mj ASt wird Einreise nach Slowenien verwehrt. ASt wartet mit dieser „vor slowenischem Zoll“ bis Dritter A in Slowenien zur Post gibt).