§ 20b Abs 1 Z 1 GehG (Fahrtkostenzuschuss; Wegstrecke zwischen Dienststelle und nächstgelegener Wohnung)
§ 20b Abs 6 Z 2 GehG (Fahrtkostenzuschuss, Ausschluss, Gründe, die der Beamte selbst zu vertreten hat; Wohnmöglichkeit, Begriff, Zumutbarkeitsprüfung; Beschaffung einer Unterkunft oder Zwischenunterkunft)