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VwGH 8. 11. 1996, 96/02/0454 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/97ZfV 1998, 58

§§ 51 ff FrG (Schubhaftbeschwerde an den UVS; kein Recht auf Enthaftung aus der Schubhaft durch UVS)

VwGH 08.11.1996, 96/02/0454

Soweit sich der Bf ausdrückl in seinem Recht beeinträchtigt erachtet, dass die bel Beh seinen A auf Enthaftung aus der Schubhaft abgewiesen habe, ist ihm zu entgegnen, dass ihm ein solches Recht nicht zusteht. Der UVS hat zwar die behauptete Rechtswidrigkeit des SchubhaftBs, der Festnahme oder der Anhaltung zu prüfen (§ 51 Abs 1 , § 52 Abs 1 FrG) und festzustellen, ob zum Zeitpunkt seiner E die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgebl Voraussetzungen vorliegen (§ 52 Abs 4 FrG); eine Kompetenz auf Enthaftung des Fremden kommt dem UVS jedoch nicht zu. Die Schubhaft ist vielmehr - seitens der FremdenBeh - durch Freilassung des Fremden formlos aufzuheben, wenn der UVS festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für ihre Fortsetzung nicht vorliegen (§ 49 Abs 1 Z 1 , § 65 Abs 1 FrG). Abw.

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