§ 4 Abs 1 Krnt ElG (Antrag auf Bewilligung der Inanspruchnahme fremden Gutes oder zur Errichtung elektrischer Leitungsanlagen; Vorprüfungsverfahren)
§ 4 Abs 2 Krnt ElG (ebenso; Anhörungsrechte; öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche durch die Leitungsanlage berührte öffentliche Interessen vertreten)