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VwGH 20. 2. 1997, 94/07/0132 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 1998/41ZfV 1998, 47

§ 14 Abs 1 letzter Satz Krnt FLG 1979 (Agrarbehörde, Entscheidung über strittige, im Grundbuch oder Kataster eingetragene oder sonstige Rechtsverhältnisse; Frage des Vorliegens eines zivilrechtlichen Tauschvertrages)

VwGH 20.02.1997, 94/07/0132

Die AgrBeh traf Recht und Pflicht, die Frage zu entscheiden, ob die vom Bf erwähnten Grundstücke aufgrund im Grundbuch nicht eingetragener Rechtsverhältnisse iSd letzten Satzes des § 14 Abs 1 Krnt FLG in einer vom Grundbuch abweichenden Weise in den Besitzstand aufzunehmen waren.

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