§ 1a ZustG (Zustellung ua mittels Telefax, ua Geltung des § 26 Abs 2 ZustG )
§ 13 Abs 4 erster Teilsatz ZustG (Zustellung an berufsmäßige Parteienvertreter, Zustellung an jeden Angestellten der Kanzlei)
§ 13 Abs 4 letzter Satz ZustG (Möglichkeit des Ausschlusses bestimmter Kanzleiangestellter von der Entgegennahme von Schriftstücken durch Parteienvertreter)